Was ist Mediation ?
Mediation (= Vermittlung) ist ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung und Konfliktlösung, in dem die Parteien eigenständig mit Hilfe eines neutralen Mediators eine interessengerechte Lösung Ihres Konfliktes finden – im Gegensatz zum Gerichtsverfahren, in dem ein Richter über den Rechtsstreit entscheidet. In Deutschland ist die Mediation seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26. Juli 2012 gesetzlich geregelt.
Die Mediation kann derzeit in Deutschland auch von nicht-anwaltlichen Mediatoren (z.B. Sozialpädagogen) durchgeführt werden, die jedoch nicht gleichzeitig über das oftmals notwendige juristische Fachwissen verfügen. Dies birgt erhebliche Gefahren in sich, da in Unkenntnis möglicher Rechtsfolgen oder der Gesetzeslage Fehleinschätzungen der Parteien die Folge sein können. Zwar darf der Mediator im Mediationsverfahren nicht zugleich Rechtsberatung erteilen, er kann jedoch die Parteien dann kompetent informieren, wenn eine externe Rechtsberatung erforderlich erscheint oder z.B. ein Sachverständigengutachten zu Rate zu ziehen ist. Dies bietet zusätzliche Sicherheit für die Parteien des Mediationsverfahrens.
Der Vorteil der anwaltlichen Mediation liegt darin, dass sich die juristische Fachkenntnis mit den vermittelnden Kompetenzen des Mediators verbindet. Der anwaltliche Mediator kann zugleich rechtswirksame Abschlussvereinbarungen anfertigen.
Mediation trägt dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, Streitigkeiten nicht über viele Jahre und vor Gericht austragen zu müssen, sondern schnell und erfolgreich außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen. Mediation findet grundsätzlich auf alle Rechtsgebiete Anwendung.